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Bericht des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes für das Jahr 2021

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Dieser Bericht informiert über die Ergebnisse der im Jahr 2021 vom Bayerischen Landesjustizprüfungsamt durchgeführten und abgeschlossenen Prüfungen, also der Ersten und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Termine 2020/2 und 2021/1), der Rechtspflegerprüfung, der Gerichtsvollzieherprüfung und der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst sowie der Prüfungen des Strafvollzugsdienstes. Zum anderen gibt der Bericht – soweit dies aufgrund statistischer Angaben möglich ist – einen kurzen Überblick über die Arbeit des Landesjustizprüfungsamtes.

Insgesamt hatte das Bayerische Landesjustizprüfungsamt 2021 allein in den Juristischen Staatsprüfungen Prüfungsverfahren für 5000 Teilnehmer zu bewältigen.

I. Erste Juristische Staatsprüfung
  1. Vorbemerkung:

Das Studium der Rechtswissenschaften wird durch die zweigeteilte Erste Juristische Prüfung abgeschlossen. In die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung fließt das Ergebnis der Juristischen Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich, die ausschließlich den Universitäten obliegt, mit 30 % ein.

Das Landesjustizprüfungsamt nimmt nur die sich auf die Pflichtfächer erstreckende Erste Juristische Staatsprüfung (EJS) ab, deren Ergebnis mit 70 % in die Gesamtnote einfließt, und erteilt das Gesamtzeugnis über die Erste Juristische Prüfung[1].

  1. Teilnehmerzahl:

In den im Jahr 2021 abgeschlossenen Terminen 2020/2 und 2021/1 waren 2797 Personen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen. Die Teilnehmerzahl liegt damit unter derjenigen des Vorjahres 2020 (3156).

  1. Studiendauer:

Die Studiendauer bis zum Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung betrug in Bayern im Jahr 2021

  • bei den Erstablegern in der Ersten Juristischen Staatsprüfung, die die Erste Juristische Prüfung insgesamt bestanden haben: 11,50 Semester (arithmetischer Mittelwert, Medianwert: 11,00 Semester);
  • bei den Erstablegern sowie Wiederholern zusammen, die die Erste Juristische Prüfung insgesamt bestanden haben: 11,90 Semester (arithmetischer Mittelwert, Medianwert: 11,00 Semester).[2]

Die effektive Studiendauer liegt damit seit der Einführung der zweigeteilten Ersten Juristischen Prüfung durch das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2592) um etwa 0,7 Semester höher als vor der Ausbildungsreform.

  1. Ergebnisse:

a) Misserfolgsquote

Insgesamt haben von 2427 Teilnehmern (einschließlich Notenverbesserern), die in den im Jahr 2021 abgeschlossenen Terminen (EJS 2020/2 und 2021/1) ein Ergebnis erzielten, 537 die Erste Juristische Staatsprüfung nicht bestanden. Die Gesamtmisserfolgsquote belief sich damit auf 22,13 %.

Relativiert wird diese Misserfolgsquote (2020: 27,63 %, 2019: 24,01 %, 2018: 28,48 %) dadurch, dass im Jahr 2021 nur 5,5 % der Teilnehmer endgültig gescheitert sind. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich ein Teil der erstmalig Gescheiterten – nach Schätzungen circa 4 bis 6 % aller Kandidaten – der Wiederholungsprüfung nicht mehr stellt.

b) Verhältnis des Notenniveaus der Ersten Juristischen Staatsprüfung zur Juristischen Universitätsprüfung

Die Ergebnisse der Juristischen Universitätsprüfung in den Schwerpunktfächern fallen nach wie vor deutlich besser aus als die der Ersten Juristischen Staatsprüfung[3]: Die sieben bayerischen juristischen Fakultäten teilten dem Landesjustizprüfungsamt 2021 lediglich fünf endgültig in der Juristischen Universitätsprüfung gescheiterte Personen mit; die Betroffenen waren dabei zum Teil zur Prüfung ganz oder teilweise nicht angetreten.

90,09 % der Kandidaten erzielten in der Juristischen Universitätsprüfung ein „Prädikat“, also die Note „befriedigend“ oder besser, 64,03 % sogar ein „großes Prädikat“ („vollbefriedigend“ oder besser). Die Spitzennoten „gut“ und „sehr gut“ wurden an 23,10 % beziehungsweise 8,37 % der Teilnehmer der Juristischen Universitätsprüfung vergeben. In den 2021 abgeschlossenen Terminen der Ersten Juristischen Staatsprüfung erreichten demgegenüber nur 0,41 % der Teilnehmer die Note „sehr gut“, 3,96 % die Note „gut“ und 15,45 % die Note „vollbefriedigend“.

  1. Weitere Entwicklung der Teilnehmerzahlen

Im Prüfungsjahr 2022 (Termine 2021/2 und 2022/1) wurden 3028 Teilnehmer zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen (2021: 2797, 2020: 3156). Die Zahl der neu in den Vorbereitungsdienst eingestellten Rechtsreferendare wird 2022 gegenüber dem Vorjahr tendenziell etwas ansteigen.

Ortswünsche der Bewerber werden nach wie vor nicht immer erfüllt werden können, weil alle Ausbildungskapazitäten gleichmäßig genutzt werden müssen. Mobilität, Flexibilität und Engagement bleiben weiterhin in besonderem Maße gefordert.

 

Entnommen aus den Bayerischen Verwaltungsblättern, 24/2022, S. 845.

[1] Im Deutschen Richtergesetz wird die Juristische Universitätsprüfung als universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die Erste Juristische Staatsprüfung als staatliche Pflichtfachprüfung bezeichnet.

[2] Obwohl die vorliegenden Zahlen nach dem Berechnungsmodus der Bundesstatistik ermittelt wurden, ist ein direkter Vergleich mit dieser nicht möglich, da dort auch Notenverbesserer mitberücksichtigt werden.

[3] Berücksichtigt wurden 2221 Ergebnisse der Juristischen Universitätsprüfung. Bei Teilnehmern, die die Erste Juristische Staatprüfung mehrfach ablegen, die Juristische Universitätsprüfung dagegen nur einmal, fließt deren Ergebnis mehrfach in die Auswertungen ein.