Gesetzgebung

Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten

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Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat mit unten vermerkter Bekanntmachung vom 16.01.2023 an die Staatlichen Bauämter mit Straßenbauaufgaben und die Kommunalen Spitzenverbände Folgendes ausgeführt:

„1. Allgemeines

1.1 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2016 vom 13.6.2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15.7.2016, die ,Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen‘ (RAB-ING) bekanntgegeben und zuletzt mit dem ARS Nr. 05/2020 vom 12.3.2020 fortgeschrieben. Die RAB-ING wurden mit Bekanntmachung vom 26.10.2016 (AllMBl S. 2159) in Bayern eingeführt und mit Bekanntmachung vom 24.7.2020 (BayMBl Nr. 525)[1] zuletzt fortgeschrieben.

1.2 Inzwischen wurde durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe RAB-ING ein weiteres Musterbeispiel erarbeitet und mit ARS Nr. 07/2022 bekanntgegeben: RAB-ING 6-6-1: Lärmschutzwand mit Alu-Elementen Zudem ist die modellbasierte Planableitung in den Vorbemerkungen und dem neuen Abschnitt 4–8 berücksichtigt worden. Ferner ergaben sich Änderungen beziehungsweise Ergänzungen im Abschnitt 1–3.

2. Anwendung

2.1 Hiermit wird die neue ,Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe 2022/01)‘ (Anlage)[2] bekanntgegeben. Die RAB-ING sind bei allen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.

2.2 Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RAB-ING auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden.

2.3 Hinweise zum Vollzug der RAB-ING in der Bayerischen Staatsbauverwaltung wurden gesondert mit Ministerialschreiben vom 26.10.2016 der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (Az. IID8-4342-001/16) bekanntgegeben.

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 15.2.2023 in Kraft. Mit Ablauf des 14.2.2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 24.7.2020 (BayMBl Nr. 525) außer Kraft.

4. Bezugsmöglichkeiten

Die RAB-ING sind als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt[3] (www.bast.de) unter dem Pfad, Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau/RAB-ING‘ veröffentlicht. Sie sind nach den ,Austauschanweisungen‘ zu aktualisieren. Das ARS Nr. 07/2022 wurde im Verkehrsblatt Nr. 07 vom 14.4.2022 veröffentlicht.“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 16.1.2023 – 48-4342.12-3-2-7

 

Entnommen aus Fundstelle Bayern 7/2023, Rn. 77.

[1] FStBay Randnummer 6/2021

[2] Hier nicht abgedruckt.

[3] Bundesanstalt für Straßenwesen